Laura Radhoff
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Ihre Investition:
Mein psychotherapeutisches Angebot, in meiner Privatpraxis, richtet sich an Selbstzahler.
Sie können Therapiekosten, die Sie privat bezahlen, als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen (§ 10 EstG).
Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten teilweise, informieren Sie sich gerne bei Ihrer Versicherung.
Diskretion:
Außerhalb der Kassenabrechnung entstehen keine Daten, die z.B. für weitere Versicherungen anzugeben sind.
Stundensatz:
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung.
Der Stundensatz beträgt 120,- €, jede weitere Viertelstunde wird fair mit ¼ des Stundenpreises berechnet.
Auf Wunsch kann im Rahmen des Erstgesprächs, zusätzlich zur Anamneseerhebung, eine Lüscher-Color-Diagnostik durchgeführt werden. Die Gebühr für die Anwendung/Auswertung psychologischer Testverfahren beträgt einmalig 75,- €.
Die Abrechnung erfolgt per EC.